Öffnungsperspektiven nach dem Lockdown beim TSV

Sehr geehrte Mitglieder, Sportler und Gäste,

endlich gibt es Öffnungsperspektiven für Vereine zur Wiederaufnahme des Sportbetriebes nach diesem langen Lockdown.
Das Bay. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat am 04.03.2021 gemäß der 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Eckpunkte in Bezug auf Breitensport veröffentlicht, die ab 8. März 2021 gültig sein sollen.

Der BLSV stellt zu diesem Zweck den Vereinen “Handlungsempfehlungen für Sportvereine zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs” zur Verfügung, an denen sich auch der TSV Rehling grundsätzlich orientieren möchte.

Quelle: PowerPoint-Präsentation (blsv.de), Klicken zum Vergrößern

Leider können wir aktuell noch nicht genau sagen, wann wir alle wieder wie gewohnt unseren Sport beim TSV Rehling ausüben können.

Unsere Abteilungen und Übungsleiter haben sich jedoch entschieden, zunächst noch nicht den Sport- und Trainingsbetrieb aufzunehmen, sondern das Infektionsgeschehen und die sportartspezifischen Hygienevorgaben abzuwarten und auszuarbeiten.
Wir rechnen damit, dass frühestens ab dem 22.03.2021 gestartet werden kann – sowohl im Außen- als auch im Innebereich.

Aus diesem Grund müssen das Sportgelände und insbesondere die Räumlichkeiten (inkl. Kraftraum) weiterhin für den Sportbetrieb zunächst noch gesperrt bleiben.

Wir informieren Sie sobald wir weitere Öffnungsschritte vollziehen können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie weiterhin gesund.

Die Vorstandschaft

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