Tennis-Start 2020 während der Covid-19-Pandemie

Tennis-Start beim TSV Rehling am 11. Mai – unter Auflagen!

Liebe Tennis-ler,

der von der bay. Staatsregierung ausgerufene Katastrophenfall aufgrund der Corona-Pandemie (Covid-19) hatte die Schließungen sämtlicher Sportstätten zur Folge. Dies hat auch unsere Tennisanlage beim TSV Rehling betroffen und folglich konnte bisher nicht Tennis gespielt werden.
Am 05.05.2020 hat Ministerpräsident Markus Söder mitgeteilt, dass Einzelsportarten wie Tennis ab kommender Woche wieder möglich seien (siehe auch unseren letzten Beitrag).
Demnach dürfen am Montag, 11.05.2020 die Tennisanlagen in Bayern geöffnet werden!
Heute (07.05.2020) hat der BTV (bay. Tennisverband) weiterführende Informationen zur Organisation des Spielbetriebs auf Freizeitebene und zur Übergangssaison 2020 bekannt gegeben.

Der Spielbetrieb kann also nur unter Einhaltung und Wahrung entsprechender Hygiene- und Verhaltenstegeln erlaubt und angeboten werden.
Diese wurden vom BTV erarbeitet und gelten einerseits für die Sportvereine als Grundlage für die Platzöffnung, aber andererseits auch für jede Person (Sportler, Erziehungsberechtigte), die den Tennissport auf der Anlage betreibt!

Vielen Dank für euer Verständnis,
die Abteilungsleitung

Informationen des BTV

Hier finden Sie die ausführlichen Bekanntmachungen des BTV:
https://www.btv.de/de/aktuelles/corona.html

Was bedeutet das für die Tennisanlage beim TSV Rehling?

1.
Die Tennisanlage des TSV Rehling kann ab dem 11.05.2020 genutzt werden.
2.
Die Hygiene- und Verhaltensregeln (siehe oben und Aushang am Platz) sind in jedem Fall einzuhalten.
3.
Sämtliche Räumlichkeiten wie die Umkleiden, das Tennisheim und das gesamte Sportheim müssen geschlossen bleiben.
4.
Zur Sicherstellung der maximalen Personenanzahl auf der Tennisanlage (max. 5 Personen pro Platz) ist eine Platzreservierung im Vorfeld notwendig:
Nutzen Sie hierzu bitte das Online-Tool und/oder tragen Sie Ihre Platznutzung bei der ausliegenden Liste am Platz ein.
Berücksichtigen Sie wenn möglich bitte eine Zeitlücke von ca. 30 min, damit ein kontaktloser Nutzerwechsel ermöglich wird.

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